Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Vanessa Kacz Fotografie
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über fotografische Leistungen zwischen Vanessa Kacz Fotografie, nachfolgend „Fotografin“, und ihren Auftraggeber, nachfolgend „Auftraggeber“.
1.2 Abweichende Vereinbarungen bedürfen einer individuellen Vereinbarung zwischen der Fotografin und dem Auftraggeber.
1.3 Der konkrete Leistungsumfang, insbesondere Art und Dauer des Shootings, Anzahl der enthaltenen Bilder, Preis, Ort und gegebenenfalls zusätzliche Leistungen, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Buchungsbestätigung oder dem individuell geschlossenen Vertrag.
2. Vertragsschluss
2.1 Anfragen des Auftraggebers, beispielsweise über die Website, E-Mail, Telefon oder Social Media, sind zunächst unverbindlich.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande, sobald ein verbindliches Angebot der Fotografin vom Auftraggeber innerhalb der darin genannten Frist angenommen wird bzw. die Buchung auf dem vereinbarten Weg verbindlich abgeschlossen wurde.
2.3 Ein angefragter Termin ist erst nach verbindlichem Vertragsschluss für den Auftraggeber reserviert, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
3. Widerrufsrecht
3.1 Soweit dem Auftraggeber als Verbraucher gesetzlich ein Widerrufsrecht zusteht, wird er hierüber gesondert entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen belehrt.
3.2 Ob ein Widerrufsrecht besteht bzw. ausgeschlossen ist, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und der Art des jeweils geschlossenen Vertrages.
4. Durchführung des Shootings
4.1 Die Fotografin führt das Shooting entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang und nach ihrem eigenen fotografischen und künstlerischen Stil durch.
4.2 Der konkrete Ablauf kann insbesondere durch die örtlichen Gegebenheiten, Wetter und Lichtverhältnisse, zeitliche Abläufe sowie die Mitwirkung und das Verhalten der beteiligten Personen oder Tiere beeinflusst werden.
4.3 Ein Anspruch auf die Umsetzung bestimmter einzelner Bildideen, Posen, Perspektiven, Motive oder Situationen besteht nur, wenn dies ausdrücklich vorab als verbindlicher Bestandteil der Leistung vereinbart wurde.
4.4 Wünsche des Auftraggebers werden nach Möglichkeit berücksichtigt, soweit sie rechtzeitig mitgeteilt werden und mit der Arbeitsweise und dem fotografischen Stil der Fotografin vereinbar sind.
5. Künstlerischer Gestaltungsspielraum
5.1 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es sich bei Fotografie und Bildbearbeitung um kreative und gestalterische Leistungen handelt.
5.2 Die Fotografin verfügt daher sowohl bei der Anfertigung als auch bei der Auswahl und Bearbeitung der Fotografien über einen künstlerischen Gestaltungsspielraum.
Dieser umfasst insbesondere:
- Auswahl des Aufnahmezeitpunkts und des Moments,
- Perspektive und Kamerawinkel,
- Bildausschnitt und Komposition,
- Lichtführung und Nutzung des vorhandenen Lichts,
- Belichtung,
- Schärfe und Unschärfe,
- Tiefenschärfe,
- Bewegungsdarstellung und Bewegungsunschärfe,
- Farbgebung und Farbtemperatur,
- Hauttöne,
- Kontrast,
- Helligkeit und Schatten,
- Körnung und sonstige stilistische Elemente,
- Gegenlicht und natürliche Lichtwirkungen,
- Reflexionen, Lens Flares, Streulicht und Lichtschleier,
- Schwarzweiß-Umsetzungen,
- sowie die Auswahl der final zur Verfügung gestellten Fotografien.
5.3 Der Auftraggeber erklärt sich bei Vertragsschluss mit dem anhand des Portfolios, der Website und/oder der Social-Media-Präsenz der Fotografin erkennbaren fotografischen und bildbearbeiterischen Stil einverstanden.
5.4 Abweichungen einzelner Fotografien voneinander, die insbesondere aus unterschiedlichen Lichtverhältnissen, Aufnahmeorten, Tageszeiten oder sonstigen Aufnahmesituationen resultieren, sind möglich und Bestandteil einer natürlichen fotografischen Reportage.
5.5 Subjektives Nichtgefallen hinsichtlich einer künstlerischen oder stilistischen Entscheidung stellt für sich allein keinen Mangel dar, soweit die Leistung der vereinbarten Beschaffenheit und dem bei Vertragsschluss erkennbaren fotografischen Stil entspricht.
5.6 Ein Anspruch auf eine alternative Bearbeitung allein aufgrund persönlicher Geschmackspräferenzen besteht nicht.
6. Licht-, Wetter- und Aufnahmebedingungen
6.1 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass insbesondere bei Outdoor-Shootings und Hochzeitsreportagen die vorhandenen Licht-, Wetter- und Aufnahmebedingungen einen wesentlichen Einfluss auf das Erscheinungsbild der Fotografien haben.
6.2 Bei starkem Sonnenlicht, Gegenlicht, seitlich einfallendem Licht oder künstlichen Lichtquellen können natürliche optische Erscheinungen entstehen. Hierzu zählen insbesondere Reflexionen, Lens Flares, Streulicht, Lichtschleier, aufgehellte Bildbereiche, Überstrahlungen, Lichtkanten und Schatten.
6.3 Soweit solche Erscheinungen aus der tatsächlichen Aufnahmesituation resultieren und keinen technischen Fehler darstellen, gehören sie zur jeweiligen Aufnahme und begründen für sich allein keinen Anspruch auf eine alternative Bearbeitung oder nachträgliche Entfernung.
6.4 Die Fotografin schuldet insbesondere keine nachträgliche Rekonstruktion einer anderen Licht-, Wetter- oder Aufnahmesituation.
7. Besondere Bedingungen bei Hochzeiten und Reportagen
7.1 Bei Hochzeiten, Veranstaltungen und anderen nicht wiederholbaren Ereignissen dokumentiert die Fotografin das tatsächliche Geschehen im Rahmen der vereinbarten Begleitzeit.
7.2 Die Fotografin kann nicht gewährleisten, dass jede anwesende Person, jede Reaktion, jeder Programmpunkt oder jeder einzelne Moment fotografisch festgehalten wird.
7.3 Einschränkungen durch Standesämter, Kirchen, Geistliche, Locations, Veranstalter oder andere berechtigte Dritte sind von der Fotografin zu beachten. Soweit dadurch bestimmte Aufnahmen nicht möglich sind, liegt darin kein von der Fotografin zu vertretender Mangel.
7.4 Gleiches gilt, wenn Aufnahmen durch das Verhalten von Gästen oder anderen Dienstleistern, unvorhergesehene Ablaufänderungen, Verspätungen oder sonstige von der Fotografin nicht zu vertretende Umstände verhindert oder beeinträchtigt werden.
7.5 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die Fotografin rechtzeitig über wesentliche Programmpunkte, Überraschungen oder kurzfristige Änderungen des Tagesablaufs zu informieren.
8. Mitwirkung des Auftraggebers
8.1 Der Auftraggeber hat im erforderlichen und zumutbaren Umfang an der Durchführung des Auftrags mitzuwirken.
8.2 Hierzu gehört insbesondere, vereinbarte Termine einzuhalten und der Fotografin erforderliche Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
8.3 Verzögert sich der Beginn eines Shootings aufgrund einer vom Auftraggeber zu vertretenden Verspätung, verlängert sich die vereinbarte Shootingdauer nicht automatisch entsprechend.
8.4 Bei Shootings mit Kindern und Tieren kann ein bestimmtes Verhalten, eine bestimmte Pose, Blickrichtung oder Kooperation nicht garantiert werden. Die Fotografin wird das Shooting entsprechend ihrer Erfahrung an die jeweilige Situation anpassen.
9. Bildauswahl
9.1 Die Auswahl der final zur Verfügung gestellten Fotografien erfolgt ausschließlich durch die Fotografin nach technischen, gestalterischen und künstlerischen Gesichtspunkten.
9.2 Die vereinbarte Mindestanzahl an Fotografien ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Ist keine Mindestanzahl vereinbart, besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl an Fotografien.
9.3 Ein Anspruch auf Herausgabe sämtlicher während des Shootings entstandener Fotografien besteht nicht.
9.4 Dies gilt insbesondere für Testaufnahmen, technisch oder gestalterisch aussortierte Aufnahmen, Serienbilder, Doppelungen, geschlossene Augen, ungünstige Gesichtsausdrücke oder Fotografien, die nach Einschätzung der Fotografin nicht ihrem Qualitätsanspruch entsprechen.
9.5 Die Herausgabe unbearbeiteter Dateien oder digitaler Rohdaten, insbesondere RAW-Dateien, ist ausgeschlossen.
10. Bildbearbeitung
10.1 Die final ausgewählten Fotografien werden von der Fotografin in ihrem individuellen Bildstil bearbeitet.
10.2 Die Bearbeitung kann insbesondere Anpassungen von Belichtung, Weißabgleich, Farbgebung, Kontrast, Hauttönen, Bildausschnitt und weiteren gestalterischen Eigenschaften umfassen.
10.3 Art und Umfang der Bearbeitung liegen innerhalb des vereinbarten künstlerischen Gestaltungsspielraums der Fotografin.
10.4 Eine aufwendige Beauty-Retusche, Veränderung von Körperformen, umfangreiche Hautretusche, Entfernung oder Ergänzung größerer Bildelemente, Composings oder sonstige umfangreiche Manipulationen sind nicht Bestandteil der üblichen Bildbearbeitung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
10.5 Ebenso besteht kein Anspruch auf die Entfernung oder Veränderung tatsächlich vorhandener Bestandteile der Aufnahmesituation, insbesondere Personen, Gegenstände, Gebäude, Wettererscheinungen, Schatten, Reflexionen oder natürliche Lichtwirkungen, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
11. Bereitstellung der Fotografien
11.1 Die Fotografien werden innerhalb der jeweils vereinbarten Lieferzeit digital in einer Online-Galerie oder auf einem anderen vereinbarten Übertragungsweg zur Verfügung gestellt.
11.2 Die finalen Fotografien werden grundsätzlich im JPEG-Format zur Verfügung gestellt.
11.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erhaltenen Dateien nach der Bereitstellung selbstständig zu sichern.
12. Prüfung, Beanstandungen und Änderungswünsche
12.1 Der Auftraggeber wird gebeten, die bereitgestellten Fotografien nach Erhalt zeitnah zu prüfen und etwaige Beanstandungen möglichst innerhalb von zehn Tagen nach Bereitstellung mitzuteilen.
12.2 Die vorgenannte Frist stellt gegenüber Verbrauchern keine Ausschlussfrist für gesetzliche Mängelrechte dar. Gesetzliche Rechte wegen tatsächlich bestehender Mängel bleiben unberührt.
12.3 Von einer Mängelbeanstandung zu unterscheiden sind Änderungswünsche hinsichtlich einer vertragsgemäß erbrachten fotografischen oder künstlerischen Gestaltung.
12.4 Insbesondere begründen subjektive Wünsche nach einer anderen Farbgebung, einem anderen Bildausschnitt, einer anderen Helligkeit, einem anderen Kontrast, einer abweichenden Retusche oder einer sonstigen alternativen stilistischen Bearbeitung grundsätzlich keinen Anspruch auf eine kostenlose Neubearbeitung, soweit die ursprünglich gelieferte Bearbeitung der vereinbarten Leistung entspricht.
12.5 Nachträgliche Änderungs- oder Retuschewünsche, die über die vereinbarte Leistung hinausgehen und keinen gesetzlichen Mangel betreffen, stellen eine zusätzliche Leistung dar.
12.6 Die Fotografin entscheidet, ob die gewünschte zusätzliche Bearbeitung technisch und mit ihrem künstlerischen Stil vereinbar ist. Ein Anspruch auf Durchführung besteht nicht.
12.7 Soweit die Fotografin eine solche zusätzliche Bearbeitung anbietet, kann hierfür eine zusätzliche, dem Aufwand entsprechende Vergütung vereinbart werden. Vor Durchführung wird der Auftraggeber über etwaige zusätzliche Kosten informiert.
12.8 Gesetzliche Mängelrechte des Auftraggebers bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
13. Vergütung und Zahlung
13.1 Die Höhe der Vergütung und die jeweiligen Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot, Vertrag bzw. der Rechnung.
13.2 Soweit eine Anzahlung vereinbart wurde, ist diese zu dem dort genannten Zeitpunkt fällig.
13.3 Die Einräumung der vereinbarten Nutzungsrechte an den Fotografien erfolgt erst nach vollständiger Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung.
13.4 Körperliche Produkte, beispielsweise Fotoalben, Prints oder sonstige Fotoprodukte, bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Fotografin.
14. Urheberrecht und Nutzungsrechte
14.1 Das Urheberrecht an den Fotografien verbleibt bei der Fotografin.
14.2 Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart wurde, ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für private Zwecke.
14.3 Die private Nutzung umfasst insbesondere die private Vervielfältigung, Erstellung privater Fotoprodukte, Weitergabe an Freunde und Familie sowie die Veröffentlichung auf privaten Social-Media-Profilen.
14.4 Eine gewerbliche oder kommerzielle Nutzung, Weiterlizenzierung oder ein Weiterverkauf bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
15. Veränderungen der Fotografien durch den Auftraggeber
15.1 Eine Veröffentlichung der Fotografien in einer Weise, die die charakteristische Bildwirkung wesentlich verändert oder den Eindruck erweckt, die veränderte Fassung entspreche der Bearbeitung der Fotografin, ist ohne vorherige Zustimmung nicht gestattet.
15.2 Hierzu zählen insbesondere nachträglich angewendete Farbfilter, Presets oder vergleichbare Farb- und Bildbearbeitungen sowie sonstige erhebliche gestalterische Veränderungen.
15.3 Dies gilt entsprechend für mittels generativer künstlicher Intelligenz vorgenommene Veränderungen der Fotografien, soweit dadurch die Bildwirkung wesentlich verändert wird.
15.4 Zulässig bleiben technisch notwendige Anpassungen, beispielsweise Größenänderungen oder technisch erforderliche Zuschnitte für bestimmte Ausgabeformate, soweit dadurch die Bildwirkung nicht wesentlich verändert wird.
16. Veröffentlichung durch die Fotografin
16.1 Eine Veröffentlichung von Fotografien durch die Fotografin zu Eigenwerbungs-, Portfolio- oder Social-Media-Zwecken erfolgt nur, soweit hierfür eine entsprechende rechtliche Grundlage bzw. erforderliche Einwilligung der abgebildeten Personen vorliegt.
16.2 Eine entsprechende Einwilligung zur Veröffentlichung kann gesondert vom Fotografievertrag vereinbart werden.
17. Einwilligungen und Aufnahmeorte
17.1 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die für die Durchführung des vereinbarten Shootings erforderlichen Zustimmungen der von ihm hinzugezogenen Personen einzuholen, soweit dies erforderlich ist.
17.2 Bei privaten Locations oder sonstigen Aufnahmeorten ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, erforderliche Genehmigungen einzuholen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
17.3 Die Fotografin beachtet das Hausrecht sowie zulässige Vorgaben des jeweiligen Aufnahmeortes.
18. Wetterbedingungen bei Outdoor-Shootings
18.1 Outdoor-Shootings sind von den tatsächlichen Wetterbedingungen abhängig.
18.2 Ob ein Shooting aufgrund des Wetters durchgeführt werden kann, wird unter Berücksichtigung der konkreten Situation und der Art des Shootings entschieden.
18.3 Bei Wetterbedingungen, die nach Einschätzung der Fotografin eine sinnvolle oder sichere Durchführung erheblich beeinträchtigen, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart.
18.4 Kein Anspruch auf eine Verschiebung besteht allein deshalb, weil die tatsächlichen Wetter- oder Lichtverhältnisse nicht den persönlichen Wunschvorstellungen des Auftraggebers entsprechen, sofern eine ordnungsgemäße Durchführung des Shootings möglich ist.
19. Krankheit, Ausfall und höhere Gewalt
19.1 Kann die Fotografin den vereinbarten Termin aufgrund von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder eines sonstigen von ihr nicht zu vertretenden Umstands nicht wahrnehmen, informiert sie den Auftraggeber unverzüglich.
19.2 Soweit möglich und für beide Seiten zumutbar, wird ein Ersatztermin vereinbart.
19.3 Bei nicht verschiebbaren Veranstaltungen, insbesondere Hochzeiten, kann sich die Fotografin nach Möglichkeit um eine geeignete Ersatzfotografin oder einen geeigneten Ersatzfotografen bemühen. Ein bestimmter Ersatz kann nicht garantiert werden.
19.4 Ist weder eine Ersatzleistung noch ein Ersatztermin möglich, werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet.
19.5 Weitergehende zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
20. Absage oder Verschiebung durch den Auftraggeber
20.1 Möchte der Auftraggeber einen verbindlich vereinbarten Termin absagen oder verschieben, ist die Fotografin hierüber unverzüglich zu informieren.
20.2 Die hieraus entstehenden Rechtsfolgen richten sich nach der individuellen Vereinbarung sowie den gesetzlichen Vorschriften.
20.3 Der Fotografin bleibt insbesondere die Geltendmachung gesetzlicher Vergütungs- oder Schadensersatzansprüche vorbehalten. Ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Verwendung der frei gewordenen Kapazität werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.
21. Datenspeicherung
21.1 Die Fotografin bewahrt die final ausgelieferten Fotografien für mindestens 36 Monate nach Bereitstellung auf.21.2 Eine dauerhafte Archivierung über diesen Zeitraum hinaus ist nicht geschuldet.
21.3 Der Auftraggeber ist daher verpflichtet, die erhaltenen Fotografien nach Bereitstellung eigenständig zu sichern und geeignete Sicherungskopien anzufertigen.
22. Mängelhaftung
22.1 Für tatsächlich bestehende Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften.
22.2 Eine Abweichung von persönlichen Geschmacksvorstellungen stellt keinen Mangel dar, soweit die vereinbarte Beschaffenheit und der vereinbarte Leistungsumfang eingehalten wurden.
22.3 Die Regelungen über den künstlerischen Gestaltungsspielraum sowie die vereinbarte Beschaffenheit der fotografischen Leistung bleiben hiervon unberührt.
23. Haftung
23.1 Die Fotografin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen.
23.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
23.3 Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
24. Schlussbestimmungen
24.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht eingeschränkt werden.
24.2 Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

